Unmündigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Un · mün · dig · keit

Das Wort Un­mün­dig­keit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­mün­dig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­mün­dig­keit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Unmündigkeit bezeichnet den Zustand, in dem eine Person noch nicht die rechtliche Fähigkeit besitzt, eigenständig Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen. Sie ist oft das Ergebnis eines gesetzlichen Alters oder anderer Bedingungen, die die Handlungsfähigkeit einer Person einschränken. In vielen Rechtssystemen ist Unmündigkeit mit einem bestimmten Alter verbunden, unter dem Menschen als nicht voll geschäftsfähig gelten. Diese Einschränkung kann auch im Zusammenhang mit geistigen oder emotionalen Fähigkeiten auftreten. Der Begriff leitet sich von „mündig“ ab, was bedeutet, die Fähigkeit zu haben, selbst Verantwortung zu tragen und Entscheidungen zu treffen.

Beispielsatz: Die Unmündigkeit des Kindes führte dazu, dass es wichtige Entscheidungen nicht selbst treffen konnte.

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