unpfändbare


Eine Worttrennung gefunden

un · pfänd · ba · re

Das Wort un­pfänd­ba­re besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­pfänd­ba­re trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­pfänd­ba­re" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Unpfändbare" ist das Adjektiv zur Grundform "pfändbar". Es beschreibt Gegenstände, Geld oder Eigentum, das gesetzlich vor einer Pfändung geschützt ist. Der Begriff bezieht sich auf Sachen oder Wertgegenstände, die einem Schuldner gehören und normalerweise bei einer Zwangsvollstreckung gepfändet werden könnten, aber aufgrund spezifischer gesetzlicher Regelungen nicht für diesen Zweck eingesetzt werden dürfen.

Beispielsatz: Das Einkommen des Schuldners hatte unpfändbare Beträge, die ihn vor einer Zwangsvollstreckung schützten.

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