Unschuldsvermutung


Eine Worttrennung gefunden

Un · schulds · ver · mu · tung

Das Wort Un­schulds­ver­mu­tung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­schulds­ver­mu­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­schulds­ver­mu­tung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Unschuldsvermutung bezeichnet den rechtlichen Grundsatz, dass eine Person solange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld durch ein rechtskräftiges Urteil bewiesen ist. Dieser Grundsatz ist ein fundamentales Element des Strafrechts und schützt die Rechte des Angeklagten. Er stellt sicher, dass die Beweislast bei der Anklage liegt und nicht beim Beschuldigten, was eine grundlegende Garantie für faire Verfahren und den Schutz individueller Freiheiten darstellt. Der Begriff setzt sich aus „Unschuld“ und „Vermutung“ zusammen, wobei die „Vermutung“ in diesem Kontext die Annahme beschreibt, dass keine Schuld vorliegt, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist.

Beispielsatz: Die Unschuldsvermutung gilt bis zum Beweis der Schuld in einem Gerichtsverfahren.

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