Unterhausabgeordnete


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · haus · ab · ge · ord · ne · te

Das Wort Un­ter­haus­ab­ge­ord­ne­te besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­haus­ab­ge­ord­ne­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­haus­ab­ge­ord­ne­te" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Unterhausabgeordnete“ bezeichnet die Mitglieder des Unterhauses, einer der beiden Kammern eines Parlaments. In vielen Ländern, wie beispielsweise im Vereinigten Königreich oder in Deutschland, sind die Abgeordneten des Unterhauses für die Gesetzgebung und politische Entscheidungen verantwortlich. Die Form „Unterhausabgeordnete“ ist ein Pluralbegriff, der sich auf mehrere dieser Abgeordneten bezieht. Die Grundform „Unterhausabgeordneter“ würde einen einzelnen Abgeordneten beschreiben. Der Begriff setzt sich aus „Unterhaus“ (die niedrigere Kammer) und „Abgeordnete“ (Vertreter oder Abgeordnete) zusammen.

Beispielsatz: Die Unterhausabgeordneten stimmen über wichtige Gesetze ab.

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