Unterlagengesetz


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · la · gen · ge · setz

Das Wort Un­ter­la­gen­ge­setz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­la­gen­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­la­gen­ge­setz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Unterlagengesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Aufbewahrung von geschäftlichen Unterlagen regelt. Es umfasst sowohl elektronische als auch Papierunterlagen und legt fest, wie lange diese aufbewahrt werden müssen. Das Gesetz dient der ordnungsgemäßen Buchführung und ermöglicht es den Finanzbehörden, die Unterlagen zur Prüfung heranzuziehen. Das Wort "Unterlagengesetz" ist in der Grundform und setzt sich aus den Begriffen "Unterlagen" und "Gesetz" zusammen.

Beispielsatz: Das Unterlagengesetz regelt die Anforderungen an die Dokumentation und Aufbewahrung von wichtigen Unterlagen in Unternehmen.

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