Unterlassungssünden


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · las · sungs · sün · den

Das Wort Un­ter­las­sungs­sün­den besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­las­sungs­sün­den trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­las­sungs­sün­den" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Unterlassungssünden sind Fehler oder Vergehen, die dadurch entstehen, dass eine Person es versäumt, eine notwendige Handlung auszuführen. Im rechtlichen Kontext beziehen sich diese Sünden auf das Unterlassen von Pflichten, die zu einer Schädigung anderer führen können. Der Begriff setzt sich aus "Unterlassung" (das Nicht-Handeln) und "Sünde" (moralisches Fehlverhalten) zusammen. "Unterlassung" ist dabei eine Handlung in der negativen Form, während "Sünden" im Plural steht, was mehrere Fälle oder Arten des Unterlassens anzeigt.

Beispielsatz: Unterlassungssünden können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn eine Person in der Pflicht versäumt, notwendige Maßnahmen zu ergreifen.

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