Untermieterin


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · mie · te · rin

Das Wort Un­ter­mie­te­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­mie­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­mie­te­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Untermieterin“ bezeichnet eine weibliche Person, die einen Teil einer Wohnung oder eines Hauses von einem Hauptmieter anmietet. Der Begriff setzt sich aus „Untermieter“ und der femininen Endung „-in“ zusammen. Der Untermieter hat ein Mietverhältnis mit dem Hauptmieter, nicht mit dem Vermieter. Untermieterinnen sind oft in Situationen zu finden, in denen der Hauptmieter ein Zimmer oder eine Wohnung temporär teilt, beispielsweise bei Reisen, Studium oder finanziellen Gründen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Untermietverhältnisse können je nach Mietvertrag und Gesetzgebung variieren.

Beispielsatz: Die Untermieterin hat ihren eigenen Schlüssel zur Wohnung erhalten.

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