Unterrichtsverpflichtung


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · richts · ver · pflich · tung

Das Wort Un­ter­richts­ver­pflich­tung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­richts­ver­pflich­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­richts­ver­pflich­tung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Unterrichtsverpflichtung ist die verbindliche Verpflichtung eines Lehrers, Unterricht für eine festgelegte Anzahl von Stunden oder Kursen pro Woche zu erteilen. Die genaue Anzahl der Stunden kann je nach Schulform, Klasse oder Fach unterschiedlich sein. Die Unterrichtsverpflichtung definiert den Umfang der Unterrichtstätigkeit eines Lehrers und ist oft vertraglich festgelegt. Sie kann sich je nach individuellen Vereinbarungen ändern und kann neben dem eigentlichen Unterricht auch andere schulische Tätigkeiten wie Korrekturen, Konferenzen oder die Vorbereitung von Unterrichtsmaterialien umfassen.

Beispielsatz: Die Lehrerin erfüllte ihre Unterrichtsverpflichtung mit großem Engagement.

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