Unterschlagungen


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · schla · gun · gen

Das Wort Un­ter­schla­gun­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­schla­gun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­schla­gun­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Unterschlagungen ist die Mehrzahl von Unterschlagung. Bei einer Unterschlagung handelt es sich um die rechtswidrige Aneignung oder Verheimlichung fremden Eigentums zum eigenen Vorteil, ohne dass dabei Gewalt angewendet wird. Unterschlagungen können sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich auftreten und werden als Straftat geahndet. Sie können Vermögensschäden für den Geschädigten verursachen und haben rechtliche Konsequenzen. Unterschlagungen sind von Diebstählen zu unterscheiden, bei denen eine Wegnahme des Eigentums stattfindet.

Beispielsatz: Die Wirtschaftsprüfung deckte mehrere Unterschlagungen in der Buchhaltung auf.

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