Untersuchungsgerichten


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · su · chungs · ge · rich · ten

Das Wort Un­ter­su­chungs­ge­rich­ten besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­su­chungs­ge­rich­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­su­chungs­ge­rich­ten" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Untersuchungsgerichten“ ist die Pluralform des Substantivs „Untersuchungsgericht“. Untersuchunggerichte sind spezialisierte Gerichtsbarkeiten, die in bestimmten Rechtsfragen, insbesondere im Bereich von Strafverfahren, Ermittlungen durchführen. Sie sind zuständig für die Prüfung von Beweismitteln und die Entscheidung über Anklagen, bevor es zu einem Hauptverfahren kommt. Diese Gerichte haben die Aufgabe, vorläufige Bewertungen der Beweise vorzunehmen und den rechtlichen Rahmen für die weiteren Schritte im juristischen Prozess festzulegen. Durch ihre Tätigkeit tragen sie zur Rechtssicherheit und zum Schutz der Rechte der Beschuldigten bei.

Beispielsatz: Die Untersuchungsgerichte prüfen sorgfältig die Beweise, um die Wahrheit in einem Verfahren zu ermitteln.

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