Untersuchungshäftlinge


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · su · chungs · häft · lin · ge

Das Wort Un­ter­su­chungs­häft­lin­ge besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­su­chungs­häft­lin­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­su­chungs­häft­lin­ge" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Untersuchungshäftlinge“ ist die Pluralform von „Untersuchungshäftling“. Es bezeichnet Personen, die während eines Ermittlungsverfahrens inhaftiert sind, jedoch noch nicht verurteilt wurden. Diese Inhaftierung erfolgt in der Regel, um die Durchführung des Verfahrens zu sichern und die Flucht- oder Wiederholungsgefahr zu minimieren. Untersuchungshäftlinge haben oft bestimmte Rechte, die je nach Rechtsordnung variieren, und ihre Haft ist häufig auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, bis ein Gericht über ihre vorläufige Festnahme entscheidet.

Beispielsatz: Die Untersuchungshäftlinge wurden in einem separaten Trakt des Gefängnisses untergebracht.

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