Untervermietung


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · ver · mie · tung

Das Wort Un­ter­ver­mie­tung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­ver­mie­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­ver­mie­tung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Untervermietung ist ein Substantiv, das sich aus den Bestandteilen „unter“ und „vermietung“ zusammensetzt. Es bezeichnet den Vorgang oder Zustand, bei dem ein Mieter Teile oder die gesamte Mietwohnung an eine dritte Person vermietet, während er selbst Mieter bleibt. Diese Praxis ermöglicht es dem ursprünglichen Mieter, beispielsweise in Abwesenheit Kosten zu decken oder Platz anzubieten. Untervermietung unterliegt oft bestimmten gesetzlichen Regelungen und erfordert häufig die Zustimmung des Hauptvermieters. Sie ist ein häufiges Phänomen in städtischen Gebieten, wo Wohnraum stark nachgefragt ist.

Beispielsatz: Die Untervermietung der Wohnung ist nur mit Zustimmung des Mietgebers erlaubt.

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