unveräußerlicher


Eine Worttrennung gefunden

un · ver · äu · ßer · li · cher

Das Wort un­ver­äu­ßer­li­cher besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­ver­äu­ßer­li­cher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­ver­äu­ßer­li­cher" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „unveräußerlicher“ ist ein Adjektiv und bezeichnet etwas, das nicht übertragen oder verkauft werden kann. Es beschreibt Rechte oder Ansprüche, die untrennbar mit einer Person verbunden sind, wie zum Beispiel das Lebensrecht oder bestimmte grundsätzliche Freiheiten. Die Form „unveräußerlicher“ ist der Komparativ von „unveräußerlich“, was bedeutet, dass es sich auf einen besonders hohen Grad der Unübertragbarkeit bezieht. Es suggeriert eine starke Gewissheit, dass dieses Eigentum oder diese Rechte niemandem entzogen werden können.

Beispielsatz: Jeder Mensch hat unveräußerliche Rechte, die ihm von Geburt an zustehen.

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