Unwirksamkeit


Eine Worttrennung gefunden

Un · wirk · sam · keit

Das Wort Un­wirk­sam­keit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­wirk­sam­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­wirk­sam­keit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Unwirksamkeit bezeichnet den Zustand, in dem eine Maßnahme, Erklärung oder Wirkung nicht gültig oder nicht rechtlich durchsetzbar ist. Sie wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, um auszudrücken, dass ein Vertrag, eine Entscheidung oder ein Rechtsakt aufgrund bestimmter Umstände keine rechtlichen Folgen hat. Das Wort ist eine Substantivierung des Adjektivs „unwirksam“, welches beschreibt, dass etwas nicht den beabsichtigten Erfolg erzielt oder nicht wirksam ist. Die Endung „-keit“ zeigt an, dass es sich um einen Zustand oder eine Eigenschaft handelt.

Beispielsatz: Die Unwirksamkeit des Vertrags führte zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien.

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