unzurechnungsfähig


Eine Worttrennung gefunden

un · zu · rech · nungs ·· hig

Das Wort un­zu­rech­nungs­fä­hig besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­zu­rech­nungs­fä­hig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­zu­rech­nungs­fä­hig" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „unzurechnungsfähig“ beschreibt den Zustand einer Person, die aufgrund von psychischen Störungen oder anderen stark beeinträchtigenden Umständen nicht in der Lage ist, das eigene Verhalten rechtlich und moralisch einzuordnen oder die Konsequenzen ihrer Handlungen zu verstehen. Die Unzurechnungsfähigkeit kann insbesondere in juristischen Kontexten relevant sein, beispielsweise bei der Bewertung von Schuld und Strafe. Es setzt sich aus dem Präfix „un-“, dem Adjektiv „zurechnungsfähig“ und der negativen Bedeutung zusammen. Das Wort hat also eine klare negative Konnotation und wird oft in Bezug auf die mentale Gesundheit und die Relevanz im Rechtssystem verwendet.

Beispielsatz: Der Angeklagte wurde aufgrund seiner psychischen Verfassung als unzurechnungsfähig angesehen.

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