unzurechnungsfähigere


Eine Worttrennung gefunden

un · zu · rech · nungs ·· hi · ge · re

Das Wort un­zu­rech­nungs­fä­hi­ge­re besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­zu­rech­nungs­fä­hi­ge­re trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­zu­rech­nungs­fä­hi­ge­re" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Unzurechnungsfähigere" ist die Steigerungsform des Adjektivs "unzurechnungsfähig". Es beschreibt eine Person, die noch weniger in der Lage ist, ihre Handlungen vernünftig zu beurteilen oder nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen verantwortlich zu handeln, als eine andere bereits als "unzurechnungsfähig" eingestufte Person. Diese Form kann verwendet werden, um einen Vergleich in Bezug auf den Grad der Unzurechnungsfähigkeit zwischen zwei oder mehreren Personen auszudrücken.

Beispielsatz: Die unzurechnungsfähigere Person war in der Lage, ihre Handlungen nicht mehr nachvollziehen zu können.

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