Unzurechnungsfähigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Un · zu · rech · nungs ·· hig · keit

Das Wort Un­zu­rech­nungs­fä­hig­keit besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­zu­rech­nungs­fä­hig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­zu­rech­nungs­fä­hig­keit" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Unzurechnungsfähigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person aufgrund geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, ihre Handlungen vernünftig zu kontrollieren oder die Konsequenzen ihres Handelns zu verstehen. Menschen, die unter Unzurechnungsfähigkeit leiden, können beispielsweise aufgrund von psychischen Störungen, Drogenkonsum oder geistiger Behinderung die Fähigkeit zur freien Willensbildung oder zur Einsicht in das Unrecht ihrer Taten verlieren. In solchen Fällen können sie strafrechtliche Folgen für ihre Handlungen vermeiden, da sie als nicht schuldfähig eingestuft werden.

Beispielsatz: Aufgrund seiner Unzurechnungsfähigkeit konnte der Angeklagte nicht für seine Taten verantwortlich gemacht werden.

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