Urkundenfälschung


Eine Worttrennung gefunden

Ur · kun · den · fäl · schung

Das Wort Ur­kun­den­fäl­schung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ur­kun­den­fäl­schung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ur­kun­den­fäl­schung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Urkundenfälschung bezeichnet die absichtliche Manipulation oder Fälschung von Dokumenten, um damit einen rechtlichen Vorteil zu erlangen oder einen anderen zu schädigen. Der Begriff setzt sich aus „Urkunde“ (ein rechtlich relevantes Dokument) und „Fälschung“ (eine bewusste, täuschende Veränderung) zusammen. In vielen Rechtssystemen wird Urkundenfälschung als Straftat angesehen, die mit schweren Strafen belegt werden kann. Sie umfasst sowohl die Herstellung falscher Urkunden als auch die Veränderung bestehender Dokumente. Die Tat kann in unterschiedlichen Kontexten auftreten, beispielsweise im Wirtschafts- oder Vertragsrecht.

Beispielsatz: Die Polizei ermittelte wegen Urkundenfälschung in dem aktuellen Betrugsfall.

Vorheriger Eintrag: Urkundenbuchs
Nächster Eintrag: Urkundenstempel

 

Zufällige Wörter: Bauchbinde Hochspannungskunden Honorarerhöhung Seitengleis Sportinstitut