Urkundenunterdrückung


Eine Worttrennung gefunden

Ur · kun · den · un · ter · drü · ckung

Das Wort Ur­kun­den­un­ter­drü­ckung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ur­kun­den­un­ter­drü­ckung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ur­kun­den­un­ter­drü­ckung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Urkundenunterdrückung bezeichnet die absichtliche Unterdrückung oder Vernichtung von Urkunden oder offiziellen Dokumenten, um eine rechtliche oder tatsächliche Situation zu verbergen oder zu manipulieren. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Urkunde“, was ein offizielles Dokument ist, und „Unterdrückung“, was das Zurückhalten oder Nichtveröffentlichen von Informationen impliziert, zusammen. Urkundenunterdrückung ist in vielen Rechtssystemen ein strafbares Handeln, da es die Wahrheitsfindung und Rechtssicherheit gefährdet.

Beispielsatz: Die Urkundenunterdrückung könnte erhebliche rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen haben.

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