Urteilseinträge


Eine Worttrennung gefunden

Ur · teils · ein · trä · ge

Das Wort Ur­teils­ein­trä­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ur­teils­ein­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ur­teils­ein­trä­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Urteilseinträge" setzt sich aus "Urteil" und "Einträge" zusammen. "Urteil" bezeichnet die Entscheidung eines Gerichts in einem Rechtsstreit, während "Einträge" die Mehrzahl von "Eintrag" ist, was eine schriftliche Notiz oder Dokumentation beschreibt. In diesem Kontext bezieht sich "Urteilseinträge" auf die schriftlichen Festhaltungen oder Protokolle von Gerichtsurteilen, die in einer Datenbank oder in einem Register gespeichert sind. Diese Einträge sind wichtig für die Nachvollziehbarkeit von Gerichtsbeschlüssen und dienen als Referenz in zukünftigen rechtlichen Angelegenheiten.

Beispielsatz: Die umfangreiche Datenbank enthält zahlreiche Urteilseinträge, die für juristische Recherchen hilfreich sind.

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