urteilsfähige


Eine Worttrennung gefunden

ur · teils ·· hi · ge

Das Wort ur­teils­fä­hi­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ur­teils­fä­hi­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ur­teils­fä­hi­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Urteilsfähig beschreibt eine Person oder ein Lebewesen, das in der Lage ist, eigenständig und rational Entscheidungen zu treffen sowie die Konsequenzen seines Handelns abzuschätzen. Eine urteilsfähige Person ist geistig und emotional stabil, kann Informationen verarbeiten, Analysen durchführen und logisch denken. Urteilsfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sowie für die Übernahme von Verantwortung für die eigene Person und das Umfeld. In der genannten Form "urteilsfähige" handelt es sich um die feminine Form im Nominativ Singular, die den Gesichtspunkt des Geschlechts berücksichtigt.

Beispielsatz: Eine urteilsfähige Person kann eigenständig Entscheidungen treffen und Verantwortung für ihr Handeln übernehmen.

Vorheriger Eintrag: urteilsfähig
Nächster Eintrag: urteilsfähigem

 

Zufällige Wörter: auftrennendem Handelssystems hochexplosiv Oberschwingung unverweilt