urteilsfähiger


Eine Worttrennung gefunden

ur · teils ·· hi · ger

Das Wort ur­teils­fä­hi­ger besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ur­teils­fä­hi­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ur­teils­fä­hi­ger" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Urteilsfähiger" ist ein Adjektiv, das sich auf die Fähigkeit einer Person bezieht, eigenständig Entscheidungen zu treffen und die Konsequenzen ihrer Handlungen zu verstehen. Der Begriff beschreibt vor allem die geistige Reife und die kognitive Kompetenz, wichtige Urteile zu fällen. In rechtlichen Kontexten wird zwischen urteilsfähigen und urteilsunfähigen Personen unterschieden, was insbesondere in Fragen des Strafrechts und des Familienrechts von Bedeutung ist. Die verwendete Form ist der Komparativ von "urteilsfähig", was darauf hinweist, dass die Person über ein höheres Maß an Entscheidungsfähigkeit verfügt.

Beispielsatz: Er ist ein urteilsfähiger Mensch, der seine Entscheidungen stets wohlüberlegt trifft.

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