Verbotsirrtum


Eine Worttrennung gefunden

Ver · bots · irr · tum

Das Wort Ver­bots­irr­tum besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­bots­irr­tum trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­bots­irr­tum" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Verbotsirrtum bezeichnet eine fehlerhafte Annahme einer Verbotsnorm. Dieser Irrtum liegt vor, wenn eine Person aufgrund einer falschen Vorstellung irrtümlich davon ausgeht, dass ihr Verhalten erlaubt sei, obwohl es in Wirklichkeit gegen ein Gesetz oder einen anderen rechtsverbindlichen Norm verstoßt. Der Verbotsirrtum kann zu einem Schuldausschluss führen, da die Handlung nicht vorsätzlich begangen wurde. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um die Form des Substantivs handelt.

Beispielsatz: Der Angeklagte berief sich auf einen Verbotsirrtum, da er fälschlicherweise annahm, dass seine Handlung legal sei.

Vorheriger Eintrag: Verbotsgesetzes
Nächster Eintrag: Verbotsliste

 

Zufällige Wörter: Führerscheines kanonischen Körperertüchtigung überbewerteten unästhetischen