Verbraucherkreditgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Ver · brau · cher · kre · dit · ge · setz

Das Wort Ver­brau­cher­kre­dit­ge­setz besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­brau­cher­kre­dit­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­brau­cher­kre­dit­ge­setz" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Verbraucherkreditgesetz regelt die Bedingungen für Kredite, die an Verbraucher vergeben werden. Es schützt die Rechte von Verbrauchern, indem es Transparenz und faire Bedingungen sicherstellt. Dazu gehören Vorgaben zur Informationspflicht des Kreditgebers, zur Widerrufsfrist und zu Höchstzinssätzen. Das Gesetz soll Verbraucher vor übermäßiger Verschuldung und unfairen Kreditpraktiken bewahren. Die Grundform des Wortes ist "Verbraucherkredit", wobei das Wort eine Komposition aus "Verbraucher" und "Kredit" ist, ergänzt durch "Gesetz", das die gesetzliche Regelung kennzeichnet.

Beispielsatz: Das Verbraucherkreditgesetz schützt Käufer vor unfairen Kreditbedingungen.

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