Verdächtigungsperson


Eine Worttrennung gefunden

Ver · däch · ti · gungs · per · son

Das Wort Ver­däch­ti­gungs­per­son besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­däch­ti­gungs­per­son trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­däch­ti­gungs­per­son" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Verdächtigungsperson" ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus den Teilen "Verdächtigung" und "Person" zusammensetzt. Es bezeichnet eine Person, gegen die der Verdacht besteht, in eine Straftat oder ein unangemessenes Verhalten verwickelt zu sein. In rechtlichen Kontexten kann eine Verdächtigungsperson in Ermittlungen eine zentrale Rolle spielen, da sie möglicherweise als Zeugin oder Beschuldigte fungiert. Der Begriff impliziert, dass die betroffene Person nicht unbedingt schuldig ist, sondern lediglich unter Verdacht steht.

Beispielsatz: Die Polizei befragte die Verdächtigungsperson, um weitere Hinweise zum Fall zu erhalten.

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