Vereinigungsfreiheit


Eine Worttrennung gefunden

Ver · ei · ni · gungs · frei · heit

Das Wort Ver­ei­ni­gungs­frei­heit besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­ei­ni­gungs­frei­heit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­ei­ni­gungs­frei­heit" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vereinigungsfreiheit bezeichnet das Recht von Individuen, sich frei und ohne staatliche Einmischung in Gruppen, Vereinen oder Organisationen zusammenzuschließen. Sie ist ein Grundpfeiler der Demokratie und ermöglicht es Bürgern, ihre Interessen politisch, gesellschaftlich oder kulturell zu vertreten. Die Vereinigungsfreiheit schützt sowohl die Gründung neuer Vereinigungen als auch die Mitgliedschaft in bestehenden. Dieses Recht ist häufig in Verfassungen und internationalen Menschenrechtsabkommen verankert. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Vereinigung“ (das Zusammenkommen oder Bilden einer Gruppe) und „Freiheit“ (das Fehlen von Zwang oder Einschränkungen) zusammen.

Beispielsatz: Die Vereinigungsfreiheit ist ein fundamentales Recht, das es den Menschen ermöglicht, sich frei in Gruppen und Organisationen zusammenzuschließen.

Vorheriger Eintrag: vereinigungsbedingte
Nächster Eintrag: Vereinigungskriminalität

 

Zufällige Wörter: Atomnovelle Büroalltag Einreisevisen hundertzweiunddreissig Stadtrundgänge