Vereinsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Ver · eins · ge · setz

Das Wort Ver­eins­ge­setz besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­eins­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­eins­ge­setz" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Vereinsgesetz" setzt sich aus den beiden Bestandteilen "Verein" und "Gesetz" zusammen. Es bezeichnet eine rechtliche Regelung, die die Gründung, Organisation und Führung von Vereinen in einem Land regelt. Das Vereinsgesetz legt unter anderem fest, wie ein Verein gegründet wird, welche Rechte und Pflichten die Mitglieder haben und wie die Vereinsführung zu erfolgen hat. Die genaue Ausgestaltung kann je nach Land variieren, umfasst jedoch in der Regel Bestimmungen über die Satzung, die Haftung der Mitglieder und die Vereinsauflösung.

Beispielsatz: Das Vereinsgesetz regelt die rechtlichen Grundlagen für die Gründung und den Betrieb von Vereinen in Deutschland.

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