Verfahrenseröffnung


Eine Worttrennung gefunden

Ver · fah · rens · er · öff · nung

Das Wort Ver­fah­rens­er­öff­nung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­fah­rens­er­öff­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­fah­rens­er­öff­nung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verfahrenseröffnung bezeichnet den offiziellen Beginn eines rechtlichen Verfahrens, insbesondere in der Insolvenz- oder Strafrechtspraxis. Sie leitet die Phase ein, in der das Gericht über die eingereichte Klage oder den Antrag entscheidet. Die Wortform setzt sich aus dem Substantiv „Verfahren“ und dem Nomen „Eröffnung“ zusammen, was darauf hinweist, dass ein spezifisches Verfahren eröffnet oder gestartet wird. Die Verfahrenseröffnung ist ein wesentlicher Schritt im juristischen Prozess, der rechtliche Konsequenzen und weitere Verfahrensschritte nach sich zieht.

Beispielsatz: Die Verfahrenseröffnung stellte den ersten Schritt in Richtung einer möglichen Insolvenz dar.

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