Verfahrenshilfe


Eine Worttrennung gefunden

Ver · fah · rens · hil · fe

Das Wort Ver­fah­rens­hil­fe besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­fah­rens­hil­fe trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­fah­rens­hil­fe" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verfahrenshilfe bezeichnet die finanzielle und rechtliche Unterstützung, die bedürftigen Personen während eines Gerichtsverfahrens gewährt wird. Sie dient dazu, den Zugang zur Justiz zu erleichtern, indem Kosten für Anwälte, Gerichtskosten oder andere rechtliche Ausgaben übernommen werden. Das Wort setzt sich aus „Verfahren“, was ein rechtlicher Prozess ist, und „Hilfe“, was Unterstützung bedeutet, zusammen. Verfahrenshilfe wird häufig in Zivil-, Verwaltungs- und Strafverfahren beantragt und ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, um sicherzustellen, dass nur wirklich bedürftige Personen von dieser Hilfe profitieren.

Beispielsatz: Die Verfahrenshilfe ermöglicht es auch finanziell schwächeren Personen, Zugang zu rechtlicher Unterstützung zu erhalten.

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