Verfassungsfeindlichkeit


Eine Worttrennung gefunden

Ver · fas · sungs · feind · lich · keit

Das Wort Ver­fas­sungs­feind­lich­keit besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­fas­sungs­feind­lich­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­fas­sungs­feind­lich­keit" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verfassungsfeindlichkeit bezeichnet eine Haltung oder ein Verhalten, das gegen die Prinzipien und Werte einer Verfassung gerichtet ist. Oftmals bezieht sich der Begriff auf Bestrebungen, die demokratische Ordnung zu gefährden oder zu untergraben, beispielsweise durch extremistische Ideen oder Handlungen, die die Menschenrechte, die Freiheit oder die Gleichheit der Bürger infrage stellen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Verfassung“ und „Feindlichkeit“ zusammen und kann sowohl in politischen als auch in rechtlichen Kontexten verwendet werden. In Deutschland beispielsweise wird Verfassungsfeindlichkeit häufig im Zusammenhang mit dem Verbot extremistischer Organisationen diskutiert.

Beispielsatz: Die Verfassungsfeindlichkeit bestimmter Gruppen stellt eine ernsthafte Bedrohung für die demokratischen Werte unseres Landes dar.

Vorheriger Eintrag: verfassungsfeindlicher
Nächster Eintrag: Verfassungsfrage

 

Zufällige Wörter: eintraf Frühstückstreffen MDCCCLXXI Motoryacht verbringe