Verfassungsgerichtsbarkeit


Eine Worttrennung gefunden

Ver · fas · sungs · ge · richts · bar · keit

Das Wort Ver­fas­sungs­ge­richts­bar­keit besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­fas­sungs­ge­richts­bar­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­fas­sungs­ge­richts­bar­keit" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verfassungsgerichtsbarkeit bezeichnet die Zuständigkeit eines Verfassungsgerichts für die Auslegung und Kontrolle der Verfassung. In Deutschland ist das Bundesverfassungsgericht die höchste Instanz der Verfassungsgerichtsbarkeit. Es prüft die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der Verfassung und entscheidet über Verfassungsbeschwerden. Das Wort "Verfassungsgerichtsbarkeit" ist in der Grundform und setzt sich aus den Bestandteilen "Verfassung" und "Gerichtsbarkeit" zusammen. Es beschreibt die spezifische Rechtsprechung, die sich mit verfassungsrechtlichen Fragen befasst.

Beispielsatz: Die Verfassungsgerichtsbarkeit gewährleistet den Schutz der Grundrechte und die Einhaltung der Verfassung in einem demokratischen System.

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