Verfassungsgeschichte


Eine Worttrennung gefunden

Ver · fas · sungs · ge · schich · te

Das Wort Ver­fas­sungs­ge­schich­te besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­fas­sungs­ge­schich­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­fas­sungs­ge­schich­te" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verfassungsgeschichte bezeichnet die historische Entwicklung und Evolution von Verfassungen innerhalb eines bestimmten Staates oder eines Staatenverbunds. Sie umfasst die Entstehung, Änderung und Interpretation von Verfassungsdokumenten sowie deren gesellschaftliche, politische und rechtliche Auswirkungen. Diese Disziplin untersucht sowohl die politischen Rahmenbedingungen, die zu Verfassungsänderungen führten, als auch die sozialen und kulturellen Faktoren, die die Verfassung prägten. Das Wort setzt sich aus „Verfassung“ (regelnde Normen eines Staates) und „Geschichte“ (historische Entwicklung) zusammen und wird häufig in der Rechts- und Politikwissenschaft verwendet.

Beispielsatz: Die Verfassungsgeschichte Deutschlands ist geprägt von zahlreichen politischen Umbrüchen und grundlegenden Wandlungen.

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