Verfassungsorgane


Eine Worttrennung gefunden

Ver · fas · sungs · or · ga · ne

Das Wort Ver­fas­sungs­or­ga­ne besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­fas­sungs­or­ga­ne trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­fas­sungs­or­ga­ne" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verfassungsorgane sind institutionelle Einrichtungen, die in einer Verfassung festgelegt sind und wichtige Funktionen zur Wahrung und Ausgestaltung der staatlichen Ordnung haben. Sie dienen der Gewährleistung von Rechtstaatlichkeit, Demokratie und der Sicherung der Grund- und Menschenrechte. Die Verfassungsorgane in Deutschland sind beispielsweise der Bundespräsident, der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung. Sie nehmen verschiedene Aufgaben wahr, wie die Gesetzgebung, die Regierungsführung, die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und die Vertretung des Staates nach außen. Verfassungsorgane sind somit essenziell für das Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaates.

Beispielsatz: Die Verfassungsorgane spielen eine zentrale Rolle in der politischen Ordnung eines Staates.

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