verfassungsrechtliche


Eine Worttrennung gefunden

ver · fas · sungs · recht · li · che

Das Wort ver­fas­sungs­recht­li­che besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort ver­fas­sungs­recht­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ver­fas­sungs­recht­li­che" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „verfassungsrechtliche“ ist ein Adjektiv und beschreibt etwas, das in direktem Zusammenhang mit dem Verfassungsrecht steht. Es bezieht sich auf die Regelungen, Prinzipien und Normen, die in einer Verfassung festgelegt sind und die die Grundrechte sowie die Struktur und Funktionsweise des Staates regeln. Die Form „verfassungsrechtliche“ ist hier die feminine, plurale oder neutrale Adj.form eines Begriffs, der sich auf die rechtlichen Aspekte einer Verfassung konzentriert. Beispielsweise kann man von „verfassungsrechtlichen Fragen“ oder „verfassungsrechtlichen Prinzipien“ sprechen.

Beispielsatz: Die verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes ergab, dass es im Einklang mit den Grundrechten steht.

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