Vergleichsmiete


Eine Worttrennung gefunden

Ver · gleichs · mie · te

Das Wort Ver­gleichs­mie­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­gleichs­mie­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­gleichs­mie­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vergleichsmiete bezeichnet die Miete, die für ähnliche Wohnungen in gleicher Lage und mit vergleichbarer Ausstattung verlangt wird. Sie dient als Grundlage zur Ermittlung, ob die verlangte Miete einer Wohnung als angemessen gilt. Die Begrifflichkeit setzt sich aus „Vergleich“ und „Miete“ zusammen und wird häufig in der Immobilienwirtschaft sowie im Mietrecht verwendet. In vielen Fällen ist die Vergleichsmiete entscheidend für Mietanpassungen oder rechtliche Auseinandersetzungen über Mieterhöhungen. Die Ermittlung erfolgt typischerweise durch die Analyse von Mietspiegeln oder Mietdatenbanken.

Beispielsatz: Die Vergleichsmiete dient als Maßstab zur Bewertung der Angemessenheit der Miete für eine Wohnung.

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