Verhältniswahlrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ver · hält · nis · wahl · recht

Das Wort Ver­hält­nis­wahl­recht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­hält­nis­wahl­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­hält­nis­wahl­recht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Verhältniswahlrecht ist ein Wahlsystem, bei dem die Sitze in einem Parlament entsprechend des Stimmenverhältnisses auf die Parteien verteilt werden. Dabei gibt es verschiedene Formen, wie das Verhältniswahlrecht angewendet werden kann. Eine Variante ist zum Beispiel die Listenwahl, bei der Wähler eine vorgegebene Liste von Kandidaten einer Partei wählen können. Eine andere Form des Verhältniswahlrechts ist die personalisierte Verhältniswahl, bei der Wähler sowohl eine Partei als auch einen bestimmten Kandidaten wählen.

Beispielsatz: Das Verhältniswahlrecht ermöglicht es, dass die Stimmen der Wähler proportional zu den Sitzen im Parlament verteilt werden.

Vorheriger Eintrag: Verhältniswahlen
Nächster Eintrag: Verhältniswahlrechts

 

Zufällige Wörter: abgenabelten Bezirkshauptmannschaft eisiger fasrig Gutskapelle