Verjährungsfrist


Eine Worttrennung gefunden

Ver · jäh · rungs · frist

Das Wort Ver­jäh­rungs­frist besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­jäh­rungs­frist trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­jäh­rungs­frist" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Verjährungsfrist ist ein rechtlicher Begriff und bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden kann. Sie legt fest, wie lange jemand seine Rechte aus einem Vertrag, einem Schadensfall oder einem sonstigen Rechtsverhältnis durchsetzen kann. Die Dauer der Verjährungsfrist variiert je nach Art des Anspruchs und wird in Jahren angegeben. Normalerweise beträgt die Verjährungsfrist in Deutschland drei Jahre, es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie beispielsweise bei Schadensersatzansprüchen, wo die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt.

Beispielsatz: Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche beträgt in der Regel drei Jahre.

Vorheriger Eintrag: Verjährungen
Nächster Eintrag: Verjährungsfriste

 

Zufällige Wörter: befreist Börsenpublikationen Powerpack Samstagsausgabe schimmelnder