Verkaufsauflage


Eine Worttrennung gefunden

Ver · kaufs · auf · la · ge

Das Wort Ver­kaufs­auf­la­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­kaufs­auf­la­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­kaufs­auf­la­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verkaufsauflage bezeichnet in der Wirtschaft eine spezifische Regelung oder Bedingung, die an den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen geknüpft ist. Sie kann beispielsweise Vorschriften hinsichtlich der Preisgestaltung, Lieferbedingungen oder Verkaufsfristen umfassen. Die Verkaufsauflage ist oft Teil eines Vertrages und soll dazu dienen, die Interessen des Verkäufers zu wahren oder gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Verkauf“ und „Auflage“ zusammen, wobei „Auflage“ hier eine Bedingung oder Vorgabe beschreibt, die erfüllt werden muss.

Beispielsatz: Die Verkaufsauflage für die neue Wohnanlage wurde von der Stadtverwaltung genehmigt.

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