Verkehrssicherungspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Ver · kehrs · si · che · rungs · pflicht

Das Wort Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verkehrssicherungspflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, Gefahren an öffentlichen Wegen und Plätzen zu erkennen und zu beseitigen. Diese Pflicht betrifft insbesondere Grundstückseigentümer und Betreiber, die dafür Sorge tragen müssen, dass von ihrem Gelände keine Gefahren für Dritte ausgehen. Die Verkehrssicherungspflicht gilt sowohl für private als auch für öffentliche Bereiche und umfasst Maßnahmen wie die Wartung von Straßen, Wegen und Verkehrseinrichtungen. Versäumnisse können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sollte es zu Unfällen oder Schäden kommen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Verkehr“, „Sicherung“ und „Pflicht“ zusammen.

Beispielsatz: Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Eigentümer dazu, öffentliche Wege und Plätze sicher zu halten.

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