verklagendem


Eine Worttrennung gefunden

ver · kla · gen · dem

Das Wort ver­kla­gen­dem besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ver­kla­gen­dem trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ver­kla­gen­dem" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Verklagendem“ ist das Partizip Präsens des Verbs „verklagen“. Es beschreibt eine Person, die gerade dabei ist, jemanden zu verklagen, also rechtliche Schritte gegen diese Person einzuleiten. Das Wort hat eine aktive Bedeutung und wird oft in rechtlichen Kontexten verwendet, um die Rolle einer Person zu kennzeichnen, die eine Klage erhebt. In der deutschen Sprache weist die Endung „-endem“ darauf hin, dass das Wort im Dativ oder Genitiv Singular steht und somit stilistisch eine Handlung oder einen Zustand anzeigt, der in der Gegenwart stattfindet.

Beispielsatz: Der verklagende Nachbar wollte endlich Gerechtigkeit für die Lärmbelästigung.

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