verklagtem


Eine Worttrennung gefunden

ver · klag · tem

Das Wort ver­klag­tem besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort ver­klag­tem trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ver­klag­tem" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „verklagtem“ ist die Präteritumform des Verbs „verklagen“ im Dativ Singular. Es bezeichnet die Person oder das Unternehmen, das verklagt wurde, also der Angeklagte in einem Gerichtsverfahren. In rechtlichen Kontexten wird häufig zwischen Kläger (derjenige, der die Klage erhebt) und Verklagtem (derjenige, gegen den die Klage gerichtet ist) unterschieden. Der Verklagte ist somit die Verteidigungsseite im juristischen Auseinandersetzungsprozess.

Beispielsatz: Der verklagte Angeklagte musste sich vor Gericht für seine Taten verantworten.

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