Verlagsrechte


Eine Worttrennung gefunden

Ver · lags · rech · te

Das Wort Ver­lags­rech­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­lags­rech­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­lags­rech­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verlagsrechte beziehen sich auf die Rechte, die einem Verlag an einem veröffentlichten Werk zustehen. Dazu gehören beispielsweise das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung von Texten, Bildern oder anderen Inhalten. Diese Rechte sind häufig vertraglich zwischen Autor und Verlag geregelt und können je nach Vereinbarung exklusiv oder nicht-exklusiv sein. Der Begriff setzt sich aus "Verlag", einer Einrichtung, die Bücher und andere Medien produziert und vertreibt, und "Rechte" zusammen, was die gesetzlich geschützten Ansprüche beschreibt, die mit der Veröffentlichung verbunden sind.

Beispielsatz: Die Verlagsrechte für das neue Buch wurden an einen renommierten Verlag verkauft.

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