Verleumdung


Eine Worttrennung gefunden

Ver · leum · dung

Das Wort Ver­leum­dung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­leum­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­leum­dung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verleumdung bezeichnet die absichtliche Verbreitung falscher Informationen über eine Person, die deren Ruf schädigen können. Sie ist eine strafbare Handlung und kann sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form erfolgen. Verleumdung unterscheidet sich von übler Nachrede, da sie nicht nur unwahr, sondern auch absichtlich schädigend ist. In rechtlichen Kontexten wird Verleumdung oft als Delikt betrachtet, das sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der Begriff stammt vom mittelhochdeutschen "verleumen", was so viel bedeutet wie "verleumden" oder "übel nachreden".

Beispielsatz: Die Verleumdung eines Unschuldigen kann schwerwiegende Folgen für dessen Ruf haben.

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