vermachter


Eine Worttrennung gefunden

ver · mach · ter

Das Wort ver­mach­ter besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort ver­mach­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ver­mach­ter" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Vermachter“ bezeichnet eine Person, die das Recht hat, ein Vermächtnis zu hinterlassen. In der Regel handelt es sich um eine volljährige Person, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag Vermögenswerte, Rechte oder Gegenstände an eine andere Person oder Organisation überträgt. Die Grundform ist „Vermächtnis“, und „Vermachter“ beschreibt konkret denjenigen, der dieses Vermächtnis erstellt, im Gegensatz zum „Vermächtnisnehmer“, der die erhaltenen Güter erbt. Dieses Wort ist im deutschen Recht oft relevant, insbesondere im Zusammenhang mit Erbschaft und Nachlassregelungen.

Beispielsatz: Der Verbinder zwischen den Generationen ist oft der Vermachter, der das Erbe weitergibt.

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