Vermietungsabschluß


Eine Worttrennung gefunden

Ver · mie · tungs · ab · schluß

Das Wort Ver­mie­tungs­ab­schluß besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­mie­tungs­ab­schluß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­mie­tungs­ab­schluß" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Vermietungsabschluss“ bezeichnet den finalen Vertrag oder die Einigung zwischen einem Vermieter und einem Mieter über die Vermietung einer Immobilie. In diesem Kontext spielt die Schaffung rechtlicher Verbindlichkeiten eine zentrale Rolle, da beide Parteien durch den Abschluss des Vertrages bestimmte Rechte und Pflichten übernehmen. Der Terminus setzt sich aus den Wörtern „Vermietung“ (die Handlung des Vermietens) und „Abschluss“ (der vollzogene Vertrag) zusammen. Die korrekte Form ist „Vermietungsabschluss“ als zusammengesetztes Substantiv.

Beispielsatz: Der Vermietungsabschluss wurde erfolgreich von beiden Parteien unterzeichnet.

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