Vermittlungsgebühr


Eine Worttrennung gefunden

Ver · mitt · lungs · ge · bühr

Das Wort Ver­mitt­lungs­ge­bühr besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­mitt­lungs­ge­bühr trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­mitt­lungs­ge­bühr" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Vermittlungsgebühr ist eine Gebühr, die für die Dienstleistung der Vermittlung von Angeboten oder Kontakten erhoben wird. Sie wird häufig im Zusammenhang mit Immobilien, Arbeitsvermittlungen oder anderen Dienstleistungen verwendet, bei denen eine Partei einen Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer herstellt. Die Vermittlungsgebühr kann eine einmalige Zahlung oder eine fortlaufende Provision sein, abhängig von den Bedingungen des Vermittlungsvertrags. In diesem Fall setzt sich das Wort aus "Vermittlung" und "Gebühr" zusammen, wobei "Vermittlung" den Akt des Verbindens oder Überbringens beschreibt.

Beispielsatz: Die Vermittlungsgebühr für die Wohnung beträgt zwei Monatsmieten.

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