vermögensrechtlich


Eine Worttrennung gefunden

ver ·· gens · recht · lich

Das Wort ver­mö­gens­recht­lich besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ver­mö­gens­recht­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ver­mö­gens­recht­lich" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vermögensrechtlich bezieht sich auf alles, was das Vermögen betrifft. Es bezieht sich auf Rechtsfragen und Regelungen im Zusammenhang mit dem Eigentum, den Finanzen und dem Reichtum einer Person oder einer Organisation. Es geht darum, wie das Vermögen rechtmäßig erworben, geschützt und verwaltet wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezieht sich das Adjektiv vermögensrechtlich auf rechtliche Fragen, die das Vermögen eines Individuums oder einer Institution betreffen. Es drückt aus, dass es um die rechtlichen Aspekte von Eigentum und finanziellen Vermögenswerten geht.

Beispielsatz: Der Vertrag regelt die vermögensrechtlichen Ansprüche der Parteien im Falle einer Streitigkeit.

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