vermögensrechtliches


Eine Worttrennung gefunden

ver ·· gens · recht · li · ches

Das Wort ver­mö­gens­recht­li­ches besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort ver­mö­gens­recht­li­ches trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ver­mö­gens­recht­li­ches" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "vermögensrechtliches" ist ein Adjektiv, das sich auf Dinge bezieht, die im Zusammenhang mit Vermögensrechten stehen. Es beschreibt Aspekte oder Angelegenheiten, die das rechtliche Eigentum oder die Verfügungsrechte über Vermögen betreffen. In der Regel wird es in einem juristischen Kontext verwendet, um verschiedene Arten von Ansprüchen, Rechten oder Regelungen zu kennzeichnen, die sich auf das Vermögen einer Person oder Institution beziehen. Die Form ist das Adjektiv im attributiven Gebrauch, abgeleitet von dem Substantiv "Vermögensrecht".

Beispielsatz: Das vermögensrechtliche Verhältnis zwischen den Parteien muss im Vertrag klar geregelt werden.

Vorheriger Eintrag: vermögensrechtlicher
Nächster Eintrag: Vermögensschäden

 

Zufällige Wörter: abgereicherten Allzweckfahrzeuges schmerzhaftes trompetetes Verkehrsbedürfnissen