Vermögenssteuerpflicht


Eine Worttrennung gefunden

Ver ·· gens · steu · er · pflicht

Das Wort Ver­mö­gens­steu­er­pflicht besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­mö­gens­steu­er­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­mö­gens­steu­er­pflicht" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Vermögenssteuerpflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung von Personen oder Unternehmen, ihr Vermögen in einer bestimmten Form zu versteuern. Das Wort setzt sich aus den Begriffen „Vermögen“ und „Steuerpflicht“ zusammen. Dabei bezieht sich die Vermögenssteuer auf eine Steuer, die auf das Nettovermögen, also den Wert aller Vermögenspositionen abzüglich der Verbindlichkeiten, erhoben wird. Die Vermögenssteuerpflicht entsteht typischerweise durch eine bestimmte Vermögenshöhe, die einem Steuerpflichtigen auferlegt wird, und umfasst sowohl natürliche als auch juristische Personen, die im jeweiligen Land steuerpflichtig sind.

Beispielsatz: Die Vermögenssteuerpflicht betrifft alle Bürger, deren Vermögen einen bestimmten Freibetrag überschreitet.

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