vernehmungsfähig


Eine Worttrennung gefunden

ver · neh · mungs ·· hig

Das Wort ver­neh­mungs­fä­hig besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ver­neh­mungs­fä­hig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ver­neh­mungs­fä­hig" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vernehmungsfähig beschreibt die Fähigkeit einer Person, an einer Vernehmung im rechtlichen Sinne teilzunehmen und Aussagen zu machen. Diese Eigenschaft ist relevant in juristischen Kontexten, insbesondere im Strafrecht. Vernehmungsfähig bedeutet, dass die Person in der Lage ist, den Sachverhalt zu verstehen und auf Fragen zu reagieren. Im deutschen Recht kann es Situationen geben, in denen eine Person aufgrund von Minderjährigkeit oder psychischen Einschränkungen als nicht vernehmungsfähig angesehen wird. Das Wort ist ein Adjektiv und setzt sich aus dem Verb „vernehmen“ und der Endung „-fähig“ zusammen, was die Fähigkeit beschreibt, etwas zu tun.

Beispielsatz: Der Beschuldigte war zum Zeitpunkt der Tat vernehmungsfähig und konnte seine Aussagen klar formulieren.

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